Ziele des Vereins

Satzungsziel / Zweck des Vereins:

Der Verein setzt sich zum Ziel, persönliche Kontakte über die Grenzen Deutschlands hinaus mit den Bürgern anderer Staaten aufzubauen, zu pflegen und zu vertiefen. Insbesondere mit den Partnerstädten von Weil am Rhein sind freundschaftliche Beziehungen zu festigen und weiterzuführen
Die Förderung des Jugendaustausches und Verständigung hat eine hohe Priorität.
Politische und konfessionell ist der Verein neutral.
Der Verein berät die Stadt bei der Projektförderung, deren Voraussetzungen vom Gemeinderat am 16.12.2003 mit folgendem Wortlaut formuliert worden sind:

Punkt XI. Förderung von Städtepartnerschaften wird wie folgt neu gefasst:

1. Huningue

Schulen, Vereine und Organisationen erhalten für besondere Aktivitäten und Begegnungen im Rahmen der Städtepartnerschaften Weil am Rhein/Huningue Zuschüsse, über deren Höhe im Einzelfall entscheiden wird. Die Bewilligung von Zuschüssen erfolgt im Rahmen der im jeweiligen Haushaltsplan hierfür bereitgestellten Mittel. Eine Entscheidung trifft der Oberbürgermeister. Anträge auf Zuschüsse sind jeweils 6 Wochen vor Durchführung bzw. Beginn der Maßnahme einzureichen. Konkrete Anträge auf eine Projektförderung sind bis zum 01.06. für das kommende Jahr
einzureichen.

2. Bognor Regis und Trebbin

Die Stadt Weil am Rhein gewährt Schulen, Vereinen und Organisationen innerhalb der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel auf Antrag Zuschüsse.

A) Die Zuschüsse werden wie folgt festgesetzt:
a) Schulklassen erhalten im Rahmen von Schulpartnerschaften einen Fahrtkostenzuschuss von 50% des billigsten öffentlichen Verkehrsmittels unter Ausnutzung aller Vergünstigungen.
b) Jugendgruppen, Vereine und Organisationen mit mindestens 6 Teilnehmern erhalten

  • einen Fahrtkostenzuschuss von 20 € pro Person
  • einen Verpflegungszuschuss von
    - Jugendliche täglich 6 € pro Person
    - Erwachsene täglich 3 € pro Person

c) Über Fahrten von Einzelpersonen wird im Einzelfall entschieden.

Zuschüsse aus Bundes- und Landesjugendplan und den Förderrichtlinien des Landkreises Lörrach sind unschädlich.

B. Gastgeber für Gäste aus den Partnerstädten erhalten einen Zuschuss.
Er beträgt 15 Euro pro Person und Aufenthalt.

C. Eine Projektförderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel und unter Bewertung der vorliegenden Anträge. Hierzu gibt der Verein zur Förderung und Pflege von Städtepartnerschaften Weil am Rhein e.V. eine Stellungnahme ab. Anträge mit Finanzierungsplan, Projektbeschreibung und Stellungnahme des Vereins sind bis zum 01.06. für das kommende Jahr einzureichen.

D. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen nach diesen Richtlinien besteht nicht.
Eine Ablehnung von Anträgen bleibt vorbehalten, sofern die Haushaltsmittel verplant sind.

E. Der Zuschusses wird ausbezahlt sobald ein schriftlicher Bericht über
den Ablauf der Veranstaltung und Belege über die tatsächlich entstandenen Fahrtkosten vorliegen.